2015-03-15 - Industrie Buschmühlenstraße



An Stadt Hagen

Stadtbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Postfach 4249

58042 Hagen


NABU Stadtverband Hagen e.V. – Haus Busch 2 - 58099 Hagen Stadtverband Hagen e.V.


Betrifft: Planverfahren


Stellungnahme zur Teiländerung Nr96-Kläranlage Fley- zum Bebauungsplan der Stadt Hagen.

Bebauungsplan Nr. 1/13 (645) Industriegebiet Buschmühlenstrasse/nördlich Federnstraße.



Einer Freigabe zur Bebauung des angesprochenen Gebietes in diesem Ausmaß kann aus Landschaftsökologischer Sicht auf keinem Fall zugestimmt werden.


Begründung: Die Flächen nördlich und südlich der Federnstraße gehörten lange Zeit noch zu den letzten größeren offenen landwirtschaftlich genutzten Freifläche, die zwischen dem Fleyer Waldgebiet und den Freiflächen um Garenfeld noch als Biotopverbundfläche zur Verfügung stand. Über die Jahre der zunehmend verdichtenden Bebauung im Industriegebiet Lennetal entwickelte sich der einst recht große „Fleyer Wald“ mit seinen angehängten landwirtschaftlich genutzten Freiflächen in eine immer kleiner werdende Insellage. Von allen Seiten wird auch dieses ökologisch noch recht wertvolle Naherholungsgebiet durch Bebauungen aller Art angeknabbert. Auch die Biotopverbundfläche wurde südlich der Federnstraße wurde durch die DSL schon verbaut. Als nächstes entstand noch ein Gebäude angrenzend am Hauptgebäude von CD. Wälzholz, südl. der Eisenbahntrasse. In Rahmen dieser Genehmigung wurde seinerzeit auch schon auf das Isolierungsproblem hingewiesen. Mit dieser einengenden Bebauung wurde der Wert der Verbundfläche schon übermäßig strapaziert. Mit dem Bau dieser Halle sollte dann nun auch Schluss mit weiteren negativen Veränderungen sein. Wird das Vorhaben in der vorgeschlagenen Form realisiert besteht überhaupt kein Verbund mehr mit größeren Freiflächensystemen. Umweltpolitisch kann das nicht gewollt werden, da auch hier das Ziel besteht, Freiflächen wieder neu zu vernetzen und bestehende Verbundsysteme zu verbessern.


Da ja wie üblich, der Natur- und Umweltschutz auch hier bestimmt nicht die notwendige Lobby hat, und Wirtschaftsbelangen zurückstehen muss, sollte ein Kompromiss gefunden werden, der nicht alles vernichtet. Unter Umständen könnte also im Nahbereich parallel zur Kläranlage gegebenenfalls ein Gebäudekomplex entstehen. Entlang des Fußes vom Profilstraßendamm muss aber unbedingt ein Hecken-Wiesenkomplexgebiet in mindestens der Breite erhalten bleiben, der zurzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft im FNP so ausgewiesen ist. Auch muss nördlich des geplanten Industriekomplexes ein Grünstreifen erhalten oder angelegt werden, der die Grünflächen der Kläranlage mit dem Biotopvernetzungsstreifen verbindet.


Diese Streifen sollten landschaftsökologisch optimiert werden. Sukzessionsflächen, Kleingewässer und Solitärsträucher könnten hier untergebracht werden. Die Planung dazu kann auch im Rahmen der landschaftspflegerischen Fachplanung zum Ausgleich der neuen Bebauung vorgenommen werden. Selbstredend sollte es auch mal wieder möglich sein, dass innerhalb der neu ausgewiesenen Industriefläche die entstehenden Freiflächen mit extensiv gestalteten Grünflächen eingegrünt werden. Ein gutes Beispiel für so eine Umsetzung findet sich in der Heydastraße auf dem Grundstück der Henkel-Loctite/ehemals Heydawerke.


Für fachliche Fragen stehe ich zur Verfügung.

Dipl-Ing Stephan Sallermann

Landschaftsarchitekt Hagen


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