Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Arbeit vorstellen und Perspektiven für eine lebenswerte Zukunft entwickeln.
Der Naturschutzbund Deutschland - NABU - möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Treffpunkt: 19:00 - Haus Busch / Biostation Hagen
Die Naturschutzverbände begrüßen die Förderung regenerativer Energien und schließen ausdrücklich die Windkraft mit ein. Es wird jedoch die Ausschließlichkeit des einseitigen Engagements für Windkraft abgelehnt, vorallem wenn sie den Bau und Betrieb in sensiblen Gebieten oder im Wald betrifft. Als zwei Seiten derselben Medaillemüssen Artenschutz und Klimaschutz gleichrangig beachtet und berücksichtigt werden.
Das Planungsgebiet befindet sich am Südrand des dicht besiedelten Stadtbereiches oberhalb des Gutes Kuhweide am Eilper Berg, der hier nördlichster Bestandteil der waldreichen Landschaft des Hagener Südens mit einer hohen Biodiversität ist. Diese Landschaft ist Naherholungsgebiet und erhält aufgrund des Landschaftsbildes und der wertvollen Fauna besonderen Schutz in Form von Landschaftsschutzgebieten. In dieser Hinsicht ist der geplanteStandort am Eilper Berg noch einmal herausragend, seine Qualität als besonderes Habitat zeigt sich am Vorkommen von Wildkatze und aller Spechtarten Hagens sowie dem Nachweis des seltenen Sperlingskauzes. Zudem befand sich hier das letzte Brutvorkommen des Haselhuhns in NRW und BRD.
Optische und akustische Störungen durch Bau und Betrieb reichen weit über den Anlagenstandort hinein und beeinträchtigen und verringern den Lebensraum besonders geschützter Arten. Lebensraumverlust ist eine derHauptursachen für Bestandsrückgänge von Tier- und Pflanzenarten und mindert die Artenvielfalt über den Bereich der direkten Verlustursachen von Individuen hinaus.
Nachfolgend sind unsere Hinweise und Bedenken konkretisiert.
Im Datenblatt „3.6 Datenblatt BAIUD-BW WEA 1 und 2“ sind die WEA 1+2 vertauscht, infolgedessen ergeben sichfür die Standorte falsche Höhenangaben m NN: so beträgt die Höhe über NN am Standort WEA 1 nicht 579,60 mNN, sondern 618,70 mNN.
1.1 Fledermäuse
Die Angaben zu den Fledermäusen sind mehr als dürftig, es sind keinerlei Aussagen zu den im Suchraum vorhandenen Winterquartieren enthalten. Im Radius von 1 km sind zwei bedeutende Winterquartiere vorhanden imRadius bis 3 km mindestens neun weitere. Zudem wurde bei den Untersuchungen im Zuge der Brückenerneuerungen der A 45 ein großes Quartier des Grossen Mausohrs bekannt.
An einzelnen Arten wurden innerhalb des 1km-Radius in den letzten Jahren folgende überwinternde Arten nachgewiesen:
Grosses Mausohr
Wasserfledermaus Fransenfledermaus
Braunes Langohr
Kleine Bartfledermaus
Weitere Arten sind nicht auszuschließen.
Gerade im Bereich des Freilichtmuseums sind aufgrund der reichhaltigen Strukturierung ganzjährig mehrere Fledermausarten vertreten. Die beiden auf dem bzw. direkt angrenzendem Gelände des Museums liegenden Winterquartiere, haben eine sehr hohe Bedeutung für mehrere Arten. Durch die vorgesehenen Maßnahmen zur Herstellung der Transportwege der WEA-Teile ist zumindest eines dieser bedeutenden Quartiere aufgrund derräumlichen Nähe zu den geplanten Trassen gefährdet. Im Vorfeld jeglicher Eingriffe sind mögliche negative Auswirkungen intensiv zu prüfen und auszuschließen.
Aufgrund des Klimawandels verschiebt sich der Aktivitätszeitraum vieler Fledermausarten nach hinten, d. h. die Überwinterung beginnt zum Teil erst deutlich später im Dezember. Zwergfledermäuse wurden im Naturraum sogaraktiv noch im Januar beobachtet und auch der bei Winterkartierungen festgestellte Wechsel der Quartiere ist bei den frostfreien Perioden keine Ausnahme.
Die Abschaltlogarithmen sind aufgrund der Anzahl der Winterquartiere nicht ausreichend, da sowohl die Zeiten derWanderungen mehrerer Fledermausarten zu den Winterquartieren als auch die Flugbewegungen im Winter nicht berücksichtigt wurden. Dem saisonalen Fledermauszug muss im Eingriffsraum hohe Bedeutung eingeräumt werden.
Die aktuellen Eingriffe in den Waldbestand entlang der WEA-Transporttrassen im Hagener Süden zeigen sehr eindrucksvoll die Erfordernisse aufgrund der Größe der Transportfahrzeuge von ca. 80 m Gesamtlänge. Die Ertüchtigung der vorhandenen Wege entlang des Freilichtmuseums wird zu massiven Eingriffen in die empfindlichen Strukturen mit sich bringen. Für die vorhandenen Winterquartiere, alte Bergwerksstollen, kann das zu erheblichen Beeinträchtigen führen, die vorab zwingend zu prüfen sind. Eine Darstellung der einzelnen Abschnitte der Wegetrassen und den erforderlichen Ausbaumaßnahmen (Beseitigung des Baumbestandes, Verbreiterung der Wegetrassen, temporäre Eingriffe durch Geländeauffüllungen für Schleppkurven etc.) muss aufgrund der hochsensiblen Laubmischwaldstrukturen und der Mittelgebirgsbäche zwingend vorab konkretisiert werden.
1.2 Haselmaus FFH-Anhang IV-Art
Bei Nistkastenkontrollen auf der gegenüberliegenden Seite der Selbecke konnten in den Jahren 2019-2021 jährlichHaselmäuse festgestellt werden. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Art auch südlich der Selbecke imähnlichen Waldhabitat am Eilper Berg vorkommt.
Allerdi8ngs stellt die ASP II kein Untersuchungsergebnis dar, offensichtlich wurde auf diese Art hin nichtuntersucht. Die Aussagen der ASP II zur Haselmaus beruhen deshalb lediglich auf Annahmen wie, dass
„nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass Haselmäuse die Gehölzbestände im Bereich der geplanten Bauflächen besiedeln“
und
„Aufgrund der grundsätzlichen Lebensraumeignung können Vorkommen der Haselmaus in und an Gehölzennicht ausgeschlossen werden, die auf den Bauflächen stocken.“
Die Vermeidungsmaßnahmen „Baumhöhlenkontrolle“ sowie „Fällung und Gehölzschnitt“ beziehen sich nur auf dasTötungsverbot, nicht aber auf den Verlust von Lebensraum, den eine Baustelle derartigen Ausmaßes dauerhaft zur Folge hat.
Ebenfalls auf einer Annahme beruht die Aussage der ASP II, dass sich der Erhaltungszustand der lokalenPopulation nicht verschlechtern könnte. Sie kennt nicht die lokale Bestandssituation: in Hagen sind Nachweise nur aus wenigen Bereichen bekannt.
Der Lebensraumverlust ist zu vermeiden oder wenigstens durch kleinere Anlagen mit geringerer Inanspruchnahme von Fläche zu mindern.
1.3 Wildkatze Status: FFH-Anhang IV-Art
RL BRD: 3 (gefährdet) Die Wildkatze war in derBRD nahezu ausgestorben. Es gab nur noch wenige Vorkommen in unzugänglichen Bereichen z.B. des Harzes, der Eifel und in einigen Mittelgebirgen Süddeutschlands, und noch heute gehört sie zu den seltensten einheimischen Säugetieren. Intensive, kostspielige Schutzbemühungen z.B. durch Schaffung von Korridoren in Projekten (z.B. des B.U.N.D.) haben erst in den letzten Jahrzehnten eine beginnende Verbreitung der Wildkatze ermöglicht. Noch ist sie bei weitem nicht überall angekommen, so dass ein Vorkommen dieser Art immer noch eine regionale Besonderheit darstellt.
Die Wildkatze hat sich vergleichsweise früh auf Hagener Stadtgebiet und hier nur in einigen ungestörtennaturnahen Wäldern des Hagener Südens eingefunden. Die Erstbeobachtungen auf Hagener Stadtgebiet 1982 und 1983 zeigen, dass auch zu dieser Zeit schon der Eilper Berg (und Buscher Berg) zum Revier der Wildkatzen gehört, es handelte sich jeweils um Sommernachweise (mündl. B. Rauer). Die seit dieser Zeit belegte Anwesenheit der Wildkatze ist ohne eine Reproduktion im Umfeld nicht vorstellbar. Ab ca. 2008 mehrten sich
Nachweise durch Jäger, Forstbedienstete und Vogelkundler. Diese Beobachtungen wurden jedoch jahrelang angezweifelt. Dass es sich tatsächlich um die Anwesenheit von Wildkatzen handelt, konnte erst 2021 genetisch positiv bestätigt werden. Einer dieser Nachweise stammte von einem Lockstock in nur ca. 500m Entfernung zumgeplanten Standort der WEA 1, womit zweifellos belegt ist, dass der Eilper Berg mit seiner Umgebung zum Revier einer Wildkatze gehört.
In der ASP II wird die Art treffenderweise beschrieben:
„ … scheue, einzelgängerisch lebende Waldkatze. Sie ist eine Leitart für kaum zer- schnittene, möglichst naturnahe waldreiche Landschaften.“
Sie benötigt
„störungsarme Wälder (v.a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurfflächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen.“
Durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen an diesem Standort gehen die „naturnahe Landschaft“ und „störungsarme Wälder“ verloren.
Die Störungsempfindlichkeit der Wildkatze wird nicht nur hier, sondern von vielen Fachleuten bestätigt und ist unbestritten (z.B. RICHARZ 2021). Die ausschließende Wirkung für die Nutzung eines Gebietes durch den Geräuschpegel der betriebenen Windkraftanlagen liegt deshalb auf der Hand. Infolgedessen ist die Aussage der ASP II
„Erhebliche Störungen aufgrund des Betriebs der Anlagen werden aufgrund dessen nicht erwartet.“
nicht nachvollziehbar. Diese Aussage bezieht sich allein auf die Tatsache, dass
„zu störungsbedingten Auswirkungen des Betriebs von Windkraftanlagen“
bisher keine Untersuchungen vorliegen. Für Vögel und Straßenlärm ist dies jedoch durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Untersuchung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Für das störungsempfindliche Auerhuhn ist auch die Meidung von Windkraftanlagen nachgewiesen, dies trifft für die störungsempfindliche Wildkatze sicher ebenso zu.
Sowohl optische Störungen (Rotorbewegungen, Schattenwurf) als auch Schallemissionen der WEA stellen eine permanente Störquelle dar, so dass die störungsanfällige Wildkatze den Eilper Berg mit den umliegenden Bachtälern meiden und nicht mehr als Lebensraum nutzen kann. Die ASP II konterkariert die Bemühungen um Habitatschutz für die Wildkatze mit der Umdeutung von Meidung in „Mobilität“ der Wildkatze, bestätigt damit aberindirekt ein zu erwartendes Meideverhalten, mit dem ein Störungsverbot nach §44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt ist:
„Bei der Wildkatze handelt es sich um eine sehr mobile Art. Die Wälder im Umfeld der Bauflächen sind so strukturiert, dass bei einer ggf. eintretenden Störung genügend vergleichbarer Raum zur Verfügung steht, in den eventuell gestörte Individuen ausweichen können.“
Meidung würde de defacto den Verlust dieses Revierteils und damit Minderung der Lebensraumfläche bedeuten, was sich unmittelbar auf die Wildkatzendichte und damit Reproduktionserfolg der Population auswirkt. Darüber hinaus wird nicht beachtet, dass der Raum zum Ausweichen in den letzten Jahren in Folge von Waldverlust (Schadensereignisse) und Ausweisung von Windkraft wie beispielsweise am Rafflenbeul begrenzt wurde. Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Lebensraum hat direkte Auswirkung auf eine Population. Ohne Kenntnisder Verfügbarkeit geeigneter Habitatflächen und der Größe dieser Wildkatzenpopulation wird gemutmaßt:
„Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der Wildkatze wird demnach nicht erwartet.“
Diese Aussagen sind nicht plausibel, es handelt sich lediglich um Annahmen, genaue Kenntnis liegt nicht vor.
Ebenso wenig Berücksichtigung findet das Tötungsrisiko für in Erdbauen überwinternde Wildkatzen beim Baubetrieb, die Aussagen dazu widersprechen sich unmittelbar:
„Infolge einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es … zu baubedingten Tötungenkommen. Aber auch mobile Tiere sind ggf. nicht in der Lage, sich rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, wenn z. B. unterirdische Quartiere betroffen sind.“
Man kommt daraufhin zur widersprüchlichen Einschätzung:
„Eine bau- oder anlagebedingte Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Wildkatze ist demnach nicht zu erwarten.“
Im Gegenteil ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Lebensraums der Wildkatzen nicht nur durch Befahren des Waldes zur Anlagenkontrolle, den Baubetrieb oder die Inanspruchnahme von Flächen zu erwarten, sondern dauerhaft auch durch visuelle und akustische Wirkung bei Betrieb der Anlagen weit über die Fläche der WEA hinaus.
Lebensraumverlust ist eine der Hauptursachen für Bestandsrückgänge von Tier- und Pflanzenarten.
Vermeidungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Insgesamt sind die Aussagen und Prognosen zur Population der Wildkatze am Eilper Berg/ Kuhweide nicht plausibel.
Die nur in der Brutsaison 2022 durchgeführte Untersuchung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar und hat nicht die langjährige Nutzung des Untersuchungsraumes im Blick. Deutlich wird dies besonders an den - außer 2022 -regelmäßig durchgeführten Bruten eines Rotmilanpaares. Weiterhin sind die Bewertungen der festgestelltenSachverhalte nicht plausibel.
Besondere Gefahr entsteht durch die Nähe des Standortes zum Steinbruch, die Anlagen sind nur etwa 450 m bzw. 600 m von dessen Abbruchkante entfernt geplant. Der Steinbruch liegt wie eine Wärmeinsel in den umliegenden kühlen Waldgebieten und strahlt Wärme in Form von Thermik ab, die von Greifvögeln und Schwarzstorch genutzt wird. Während der Zugzeit können hier vor allem Bussarde – Maximalzahl 28 gleichzeitig - kreisend beobachtet werden. Obwohl planungsrelevante Art, ist der Mäusebussard im Gutachten nicht untersucht worden, doch zumindest stellt das Gutachten Flugbewegungen von Rohrweihe, Rotmilan und Wespenbussard in unmittelbarer Nähe des Steinbruches dar.
Thermik entsteht über wärmeren Flächen, steigt in Blasen auf und wird durch Wind versetzt. Bei südlicher Windrichtung wehen Thermikblasen und mit ihr die Großvögel in Richtung der Anlagenstandorte, dann ginge vor allem von WEA 2 bei der in unserer Region vorherrschenden Hauptwindrichtung Südwest erhöhte Tötungsgefahr aus.
Zugvögel
Das Ausmaß der tödlichen Wirkung der Windkraftanlagen auf Zugvögel wird in Genehmigungsverfahren wenig beachtet. Eine Studie der Schweizerische Vogelwarte Sempach hat einen Mittelwert von mehr als 20 Vogelopfernpro Jahr pro Windenergieanlage ermittelt (Schweizerische Eidgenossenschaft 2016).
An naturunverträglichen Standorten wie dem Eilper Berg dürfte diese Zahl deutlich übertroffen werden. Das aktuelle Planungsgebiet befindet sich an einer der bekannten Leitlinien des Vogelzuges, die nicht den heimischenVogelkundlern schon lange bekannt ist, sondern auch den Hagener Vogelfängern des 18. und 19. Jhdt zu Gute kam. Dies ist Besonders gut ist das Zugverhalten an Großvögeln zu beobachten, so folgen Kraniche beim
Herbstzug den Hagener Flüssen – hier der Volme – als Leitlinie, steigen ins Mittelgebirge auf und kommen auf der Höhe in niedrigem Flug (Rotorhöhe) an. Dieser Sachverhalt konnte mehrfach im Selbecker Tal beobachtet werden. Kleinvögel können ebenfalls in Höhen über 100 m ziehen, so betrifft dies Vögel aller Größenordnungen.
Nachweislich sind an den in Hagen bereits bestehenden „kleinen“ Anlagen mit 3.000 qm Rotorfläche Rotmilan, Wespenbussard, Turmfalken sowie Fledermäuse zum Opfer gefallen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Zufallsfunde, die tatsächliche Anzahl dürfte deutlich höher liegen. Die hier beantragten Anlagen übertreffen die bereits auf Hagener Stadtgebiet betriebenen um das Doppelte und haben mit ca. 15.000qm eine fünffach höhereRotorfläche. Die entsprechend erhöhte Tötungsgefahr liegt auf der Hand.
Standvögel
Die ausschließende Wirkung von Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf die Nutzung eines Areals durch Vögelist in einem Abschlussbericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Es konnte gezeigt werden, dass die Nähe von Straßen gemieden wurde, erkennbar an der mit abnehmendem Abstand zu Straßen deutlich geringeren Revierdichte oder völligen Meidung. Diese Untersuchung gibt deutliche Hinweise auf die Folgen jeglicher Art von Lärmbelastung.
Dass dies auch auf Störungen visueller und akustischer Art durch den Betrieb von Windkraftanlagen übertragbar ist, zeigen Untersuchungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg, dass „in einem Umkreis von bis zu 850 m rund um ein Windrad ein potenziell geeigneter Lebensraum nicht bzw. seltener von Auerhühnerngenutzt wird“ (SWR 2022, Baden-Württemberg 2023).
Die durch Rotorbewegung und vor allem durch Schallemissionen verursachten Störungen reichen demnach weit über den Standort hinaus, die am Eilper Berg vorkommenden Arten meiden den verfügbaren Lebensraum und sind dadurch hinsichtlich der verfügbaren Fläche in ihrer Reproduktion beschränkt. Bei den selteneren und sensibleren Arten wie Schwarz-, Grau- und Kleinspecht sowie den Sperlingskauz mit extrem geringer Bestandsgröße würde sich dies unmittelbar auf den Bestand auswirken. In besonderem Maße trifft dies auf das Haselhuhn zu, es wäreverhängnisvoll und darüber hinaus blamabel, wenn dem irreversiblen Vorgang des Aussterbens eines Taxons „vor der Haustür“ nicht wirksam begegnet worden wäre.
Gefährdet durch den Ausbau von Windkraft sind nicht nur die nachfolgend genannten Vogelarten, sondern auch Mäusebussarde, Turmfalken, Kolkraben.
2.1.1 Waldschnepfe Status: RL NRW: 3 (gefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: ungünstig
Die drei beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen beschränken sich allein auf das Tötungsverbot während desBrutgeschehens, keine davon kann den Brutplatz der auch in Hagen seltenen Brutvogelart Waldschnepfe erhalten, so dass eine Wirkung auf die lokale Population zu erwarten ist.
Da in dieser Hinsicht keine Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Abschaltalgorithmen) ergriffen werden, besteht durch den Betrieb von zwei Windkraftanlagen für die balzfliegenden Waldschnepfen während der Balzzeit Tötungs- oder Verletzungsgefahr im Sinne von
44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
Unter stellt das Gutachten in unmittelbarer Nähe der WEA 1 eine balzende Waldschnepfe fest, ein deutlicher Hinweis auf einen Balzplatz im Bereich der Windkraftanlagen.
Die Bewertung
„Betriebsbedingt werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst.“
ist nicht plausibel.
2.1.2 Wespenbussard Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) europäische Vogelart
BNatSchG: streng geschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: ungünstig
In 2021 konnte als Schlagopfer ein Wespenbussardweibchen während der Brutzeit an einer Windkraftanlage ca. 3.500m entfernt festgestellt werden. Zuvor waren, wie im Gutachten auch hier für den Eilper Berg dargestellt, Flugbewegungen im Bereich der Windkraftanlage beobachtet worden, ohne dass ein Brutplatz bekannt war.
Für 2023 und aus den Vorjahren besteht starker Brutverdacht im UR3000, der durch die vorliegende Untersuchung erhärtet wird.
2.1.3 Rotmilan Status: RL BRD: V (Vermehrungsart) RL NRW: S(abhängig von Schutzmaßnahmen)
europäische Vogelart BNatSchG: strenggeschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: günstig
Die dargestellten Untersuchungsergebnisse sind unvollständig und nicht aktuell. Es fehlen Eintragungen zu den aktuell genutzten Horststandorten am Killing und auf der Haardt, die sich deutlich näher am geplanten Anlagenstandort befinden als in Karte 3.2 dargestellte Horste. Weitere zwei Brutvorkommen mit entsprechendem Horstfund befinden sich im Radius 3.000m und alljährlich zwei weitere Brutreviere im Umkreis von 6.000m. Damit liegt der Standort der Windkraftanlagen inmitten von Rotmilanrevieren, in denen nicht nur Nahrung gesucht,sondern in Rotorhöhe auch gebalzt und Reviergrenzen verteidigt werden.
Den Angaben des Gutachtens nach befindet sich ein Brutplatz an der nördlichen Abbruchkante (Balz- undWarnrufe!) und damit in unmittelbarer Umgebung des Standortes. Entgegen den Angaben des Gutachtens wird der Steinbruch aufgrund des Mangels an Beutetieren nicht zum Hauptnahrungshabitat des Revierpaares gehören,vielmehr sind u.a. die freien Flächen des Anlagenstandortes ein Nahrungshabitat mit entsprechendem Vorkommen von Hasenartigen, Igeln und Mäusen, das bejagt und dementsprechend oft beflogen wird. Damit stellen dort betriebenen Windkraftanlagen ein erhöhtes Tötungsrisiko für das Uhupaar und die gesamte Brut dar.
Diese Art ist in der ASP nicht berücksichtigt. Der Eilper Berg ist einer von zwei Bereichen im Hagener Stadtgebiet, an denen Brutreviere vom Sperlingskauz nachgewiesen wurden. Ein Lebensraumverlust durch Lärmemission (s. 2.2.) wirkt sich auf die lokale Population aus (s.o.).
2.1.6 Schwarzspecht Status: RL NRW: * (ungefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: günstig
Aus dem Bereich des Eilper Berges sind mehrfach Bruthöhlen nachgewiesen und regelmäßig balzendeSchwarzspechte verhört worden. Die ASP verortet aufgrund mehrfacher Nachweise ein Revierzentrum im UR500. Diese
„befinden sich nicht im Bereich der Bauflächen.“
dennoch reichen die durch Rotorbewegung und vor allem durch Schallemissionen verursachten Störungen weitüber die Bauflächen hinaus und beschränken den verfügbaren Lebensraum des Schwarzspechtes.
2.1.7 Grauspecht Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) S (abhängig vonSchutzmaßnahmen)
Die in NRW stark bedrohte Art war in Hagen zeitweise ganz verschwunden, mittlerweile gibt es wieder etwa fünf Brutreviere im Stadtgebiet, von denen eins bereits durch Windkraftausbau beeinträchtigt ist bzw. nicht mehr existiert. Eines dieser regelmäßigen Brutreviere befindet sich im Bereich des Eilper Berges. Auch hier würde durch Transport, Baustellenbetrieb und Anlagenbetrieb erheblich gestört und der Lebensraum durch Meidung verringert oder entfallen.
2.1.8 Kleinspecht Status: RL NRW: 3 (gefährdet) europäische Vogelart Erhaltungszustand: günstig (NRW)
Erhaltungszustand der lokalen Population: ungünstig/ schlecht Für das gesamte Hagener Stadtgebiet existiert aktuell (2023) nur ein Nachweis aus der Brutzeit. Am Eilper Berg konnte er bis 2017regelmäßig mit einem Brutrevier nachgewiesen
werden und war hier auch 2019 noch anwesend, die ASP bestätigt für 2022 einen
revieranzeigenden Kleinspecht. Es handelt sich hiermit um eins von vermutlich höchstens zwei Kleinspechtpaaren in Hagen. Ein Lebensraumverlust durch Störungen (s. 2.2.) wirkt sich gefährdend auf die lokale Population aus.
2.1.9 Schwarzstorch Status: RL NRW: 3 (gefährdet) S (abhängig vonSchutzmaßnahmen)
europäische Vogelart BNatSchG: strenggeschützt nach Auffassung vom LANUV
Erhaltungszustand: ungünstig Die jährlichen Bruten bisincl. 2023 auf einem ca. 3.400 m entfernten Horst sind weder durch Bau noch Betrieb der WEA beeinträchtigt, dies trifft jedoch nicht für das Nahrung suchende
Brutpaar zu, dessen Aufenthalt im Nahrungsgebiet rund um den gewässerreichen Eilper
Berg durch zahlreiche Fotos belegt ist. Beobachtet wurde der hohe Einflug über den Eilper Berg und Landungen am Mäckinger Bach (Freilichtmuseum). Viele weitere Bäche um den Eilper Berg bieten dem Schwarzstorch Nahrung und rufen entsprechend erhöhte Flugaktivität hervor (Klingelbach, Buttenhagener Bach, Hamper Bach, Kuhweider Bach, Eilper Bach, Quellsiepen zwischen Eilper Berg und Freilichtmuseum).
Damit besteht im Vergleich zu anderen Bereichen ein erhöhtes Tötungsrisiko, so dass betriebsbedingt ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst ist.
Sollte eines der Elternteile an einer der beiden WEA mit einer Rotorfläche von je 15.000qm verletzt oder getötetwerden, würde dies einen Ausfall der gesamten Brut nach sich ziehen.
2.1.10 Baumpieper Status: RL NRW: 2 (stark gefährdet) europäische Vogelart
Erhaltungszustand NRW: unzureichend/ ungünstig Erhaltungszustand derlokalen Population: ungünstig/ schlecht
Der Baumpieper ist Hagen nahezu ganz verschwunden, in der ASP II ist der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht benannt.
Der Bericht stellt vier Revierzentren im UR500 dar, dennoch wird nur der Status
„Brutverdacht“ vergeben. Es ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass mindestens eine Brut stattgefundenhat. Bei diesem Fundort handelt es sich um einen zumindest für die lokale Population bedeutsamen Brutplatz. Ein beschriebenes Ausweichen findet
offensichtlich nicht statt, denn im gesamten Stadtgebiet Hagens ist der Baumpieper nahezu ganz verschwunden, so dass durch die Zerstörung dieser Fortpflanzungsstätten die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht erhalten bleibt.
Die drei beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen beschränken sich allein auf das Tötungsverbot während desBrutgeschehens, keine davon kann den Brutplatz der auch in Hagen seltenen Brutvogelart erhalten.
2.1.11 Haselhuhn, Rheinisches/ Westliches Tetrastes bonasia rhenana
Aufgrund der besonderen Bestandssituation dieser Art in Deutschland muss auf dieses Taxon näher eingegangen werden, denn es steht – und dies gilt weltweit - kurz vor dem Aussterben. Als eines der letzten Vorkommen in NRW gelten neben Burbach/ Siegen u.a. der Hagener Süden und hier insbesondere der Bereich um den Eilper Berg und das Kuhweider Bachtal. Vom Eilper Berg stammt das bislang einzig existierende Foto eines RheinischenHaselhuhns T. b. rhenana in freier Wildbahn. Bis 2019 liegen einige, wenn auch unregelmäßige Sichtbeobachtungen im Hagener Süden vor.
Nach dem Ergebnisbericht Avifauna wurde eine gesonderte Erfassung zum Haselhuhn durchgeführt, die sich an Südbeck (2005) orientiert. Dabei wurden Kartierungen
an drei Terminen … mittels Einsatz von Klangattrappen durchgeführt …
Diese Vorgehensweise nach Südbeck ist eine Methode zur Revierkartierung mit dem Ziel der Feststellung von Lage und Anzahl von Brutrevieren innerhalb zumindest halbwegs intakter Brutbestände, zielt aber nicht darauf ab, Restvorkommen von aussterbenden Taxa wie dem Haselhuhn Tetrastes bonasia rhenana nachzuweisen. Dies zeigt sich vor allem bei der in Südbeck beschriebenen Anwendung der Klangattrappe („Lockpfeife“). Schon in guten Haselhuhnbeständen ist diese nur bedingt wirksam, je nach Revierdichte ist dort in etwa nur zu 10% der Fälle mit einer Antwort zu rechnen (mündlich. Handschuh). In dünnen Populationen ist deshalb keine Wirksamkeit zu erwarten, insbesondere bei einem Einsatz von hier nur drei Untersuchungstagen, denn
„der zu betreibende Aufwand zum Nachweis des Haselhuhns umgekehrt proportional zur Siedlungsdichte der Art (ist). In sehr dünnen Haselhuhnvorkommen, z. B. in nur unregelmäßig und nicht dauerhaft besiedelten Randgebieten regelmäßiger Vorkommen oder in bereits funktionell erloschenen Reliktpopulationen,insbesondere in ausgedehnten Untersuchungsgebieten mit mäßiger oder (wieder) guter Habitateignung, kann das Haselhuhn äußerst schwierig nachzuweisen sein“ (Handschuh 2010).
Da im Hagener Süden und insbesondere am Eilper Berg die letzten Beobachtungen des Haselhuhns gelangen und es sich bestenfalls nur noch um Restvorkommen handeln kann, ist die Methode nah Südbeck nicht wirksam. Zum Nachweis einer dünnen Population ist zwingend eine angepasste Methodik erforderlich, bevor diese überaus versteckt lebende Art unabänderlich für immer verschwunden ist. Eine derartige Methodik ist beschrieben in HANDSCHUH (2021). Beim Nachweis einer Restpopulation liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der intensiven, gezielten Suche nach Losung (Kot). Zwei der drei in dieser Untersuchung gewählten Termine (20.Apr und 30.Jun) sind zur Losungssuche denkbar ungeeignet, zudem wurde nicht gezielt danach gesucht:
Dabei wurde zusätzlich auf Hinweise auf ein Vorhandensein der Art, wie Kot, Federn oder Huderpfannen geachtet.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich unerkannt Restbestände in Randbereichen der ehemaligen Brutverbreitung gehalten haben könnten. Dabei ist vor allem an die vielen Sukzessionsflächen nach Windwurf undBorkenkäferkalamität zu denken, die dieser Art ein optimales Habitat bieten, so dass die Möglichkeit einer natürlichen Wiederansiedlung in diesem traditionellen Haselhuhnhabitat nicht auszuschließen ist. Dies ist jedochundenkbar
bei Lärm und Beunruhigung durch Baubetrieb, bei großflächiger und dauerhafter Veränderung der Waldlandschaft durch die Baumaßnahmen und bei Windkraftanlagenbetrieb mit entsprechendem Geräuschpegel.
Der strukturreiche, weitgehend naturnahe Hagener Süden ist Erholungsbereich und Naherholungsgebiet mit vielen Wanderwegen, verfügt über hohe Biodiversität und wurde deshalb nicht ohne Grund zu großen Teilen als LSGunter besonderen Schutz gestellt. Dies betrifft in besonderem Maße die sich direkt an den südlichen Stadtrand angrenzenden Wälder des Stadtwaldes, des Eilper Berges, Rafflenbeuls oder Buscher Berges.
Beim Standort handelt es sich - wie nur im FNP dargestellt - biologisch und ökologisch um Wald. Dass die Flächeselbst (noch) kein Hochwald ist, liegt in der Natur der Sache: wenige Jahre nach Katastrophenereignissen wie etwa Sturm, Feuer oder Borkenkäferkalamität befindet sich ein Wald in einem frühen Stadium (Sukzession) mitentsprechendem Inventar. Auch die Tatsache einer Auseinandersetzung des Gutachtens mit Leitarten des Waldeswie Wildkatze, den Spechtarten zeigt, dass es sich hier um Wald handelt.
Den alten Eichen-/ Buchenmischwaldbeständen rund um den Eilper Berg, die die Katastrophenereignisse derletzten Jahre überstanden haben, wird der Ergebnisbericht Avifauna nicht gerecht und beschreibt das Umfeld lediglich mit der Formulierung
„ ... das weitere Umfeld wird in weiten Teilen durch forstwirtschaftliche Nutzflächen geprägt“
Damit wird die Bedeutung dieses intakten Ökosystem unterbewertet, in dem anders als in den meisten Hagener Wäldern nahezu alle Spechtarten NRW`s zu finden sind.
In der Wirkung auf Menschen zeigt eine Metaanalyse und weitere Studien wenig überraschend, dass eine intakteLandschaft nachgewiesenermaßen zum Stressabbau führt und Besuche im Wald der Gesundheit guttun, indem Blutdruck und Cortisolspiegel gesenkt und die Zahl der Abwehrzellen vermehren werden.
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen wird allgemein anerkannt und soll im Windenergie-Erlass NRW durch Zahlungen von Ersatzgeldern ausgeglichen werden (MWIDE et al. 2018). Jedochbleibt der Verlust an intakter Landschaft und Erholungsmöglichkeit und somit an Lebensqualität für Hagener Bürger bestehen. Es wäre fatal, wenn sie sich künftig mit dem Pkw und damit wenig CO2-neutral zur Erholung in andereGegenden begeben müssten. Noch ist Erholung vor der Haustür zu erreichen, auch ohne die Umwelt zu belasten und viel Geld auszugeben.
Die Naturschutzverbände kritisieren die einhergehende Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die Gefährdung eines wertvollen Fauneninventars durch den einseitigen Windkraftausbau bei fehlender Förderung von Solaranlagen auf Dächern, insbesondere wenn diese im öffentlichen Eigentum stehen oder zu Industriebautengehören.
Der Standort befindet sich inmitten eines Waldgebietes weitab jeder ausgebauten Straße. Durch weitgehend intakte Laubwaldgebiete soll die Baustelle über eine Wegstrecke von ca. 6.000m bei Querung mehrerer Quellbereiche erschlossen werden. Um den bis zu 80 m langen Transport zu ermöglichen, bedarf eines entsprechenden Ausbaus der Waldwege durch Entastung oder Entfernung von störenden Bäumen, dies betrifft in diesem Gebiet auch alte Laubbäume. Die Dimension der Wegbreite (z.B. bei evtl. erforderlichen Schüttungen, in 180°-Kehren) ist aus diesem Gutachten nicht ersichtlich.
Darüber hinaus stellen die Transporte von Schotter und Beton und später auch von Teilen der Windkraftanlage (s. Baustelle Stoppelberg) eine massive Beeinträchtigung des Waldgebietes rechts und links der 6.000m langen Wegstrecke dar. Die Wirkung von Straßenlärm auf Vögel mit der Konsequenz der verringerten Nutzung bzw. Aufgabe von
Fläche ist durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte Untersuchung belegt (GARNIEL, A. & U. MIERWALD 2010). Die sich über Wochen hinziehende, erhebliche Störung und Lärmbelastung wirkt sich besonders auf Tierarten aus, denen das Gebiet ein Ganzjahreslebensraum mit Nahrungs-, Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist. Dies betrifft u.a. die hier nachgewiesenen Arten Sperlingskauz und Schwarzspecht, aber auch die besonders geschützten Arten Wildkatze, Grauspecht, Kleinspecht und Waldschnepfe,so dass § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) erfüllt ist, wonach es verboten ist
„wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Populationeiner Art verschlechtert,“
Andauernde Störungen haben Beunruhigung und Fluchtverhalten zur Folge, die vor allem im Winter durch Energieverlust die Fitness beeinträchtigt. Sollte das Gebiet für die jeweils kleinen Populationen dieser Arten aufgrund einer Meidungsreaktion als Ruhe- und Nahrungslebensraum ausfallen, liegt eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Hand. Darüber hinaus kommt es durch Zerschneidungseffekte („Verinselung“) zu einer Verschlechterung der gesamten Habitatqualität vor allem bodenlebender Tierpopulationen.
Während dieser Zeit können Hagener Bürger den beliebten Wanderweg Richtung Eilperberg, Hof Struckenberg oder Kuhfeld/ Zurstraße nicht zur Erholung nutzen (s. Sperrung der Umgebung der Baustelle am Stoppelberg).
Der Wegeausbau und die Herrichtung des Standortes für Windkraft der geplanten Größe und Gewichtes orientiert sich an einer Belastung in einem Rahmen von etwa insgesamt 180t bzw. Achslasten von 12t. Durch die Gewichtsbelastung wird die Wasseraufnahme- und Speicherfähigkeit des Bodens auf langer Strecke verdichtet, nachhaltig verringert und bleibt dauerhaft beeinträchtigt. Verstärkt wird dieser Effekt durch das massive Einbringen von Schotter, um einen tragfähigen Untergrund zu schaffen. Gerade bei den zu erwartenden Trockenperioden der nächsten Jahre (Klimaerwärmung) wird sich dies negativ auf eine standortgerechte Vegetation auswirken und keine naturnahe Flora ermöglichen. Darüber hinaus zeigen die Hochwasserereignisse der letzten Jahre, wie katastrophal sich Waldwege auswirken, die das Wasser nicht aufnehmen können (s. u.a. „Roter Stein“ und Wilhelmstraße in Hohenlimburg).
Aus diesen Gründen wird die kilometerlange Zuwegung durch weitgehend intakte Laubwaldgebiete entschieden abgelehnt.
Kleiner dimensionierte Anlagen mit geringeren Gewichten würden geringere Belastungen und Schädigungen nach sich ziehen (s. Baustelle der ca. 150m-Anlagen in Veserde).
Nach den Katastrophenereignissen der letzten Jahre befindet sich der Wald am Standort bereits in denbeginnenden Sukzessionsstadien mit den entsprechenden typischen Arten wie beispielsweise dem Baumpieper. Für den Standort der Anlagen werden Lager- und Stellflächen in jeweils Fußballfeldgröße in Anspruch genommen (s. Baustelle am Stoppelberg) und irreversibel hinsichtlich Hydrologie und Bodenbeschaffenheit verändert.
Eine Besichtigung des Standortes legte nahe, dass mit Fällung einiger Bäume ein intakter Teil eines ca. 60 Jahre alten Eichenmischwaldes gemeint ist. Auf den Baustellen mit großflächigen Schotterplätzen wird sich auch nach dem Rückbau von Windkraftanlagen keine standortgerechte Vegetation bzw. Wald mehr einfinden.
Wie bei vielen Genehmigungsverfahren zur Windkraft in Hagen ist eine Ausnahmegenehmigung beantragt(Befreiung vom Landschaftsschutz). Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entwickelt sich zum Regelfall.
Auch wenn es sich bei der Errichtung von WEA um privilegierte Bauvorhaben handelt, haben wesentliche Ziele des Wald- und Landschaftsschutzes weiterhin Gültigkeit. Mit 245m Höhe zählen die hier beantragten Anlagen zu den höchsten Typen von Windkraftanlagen, deren Bau und Betrieb einen massiven Eingriff in die Landschaft darstellt und einen entsprechend hohen Grad an Beeinträchtigungen zur Folge hat. Zu deren Beurteilung bedarf es einerUVP, die über die o.g. Beeinträchtigungen von Fauna und Flora hinaus auch die Gesamtsituation der Windkraftanlagen und deren Wirkung im gesamten Hagener Süden in den Blick nehmen kann, um formulierte Ziele des Wald- und Landschaftsschutzes zu erreichen.
Die im Kapitel „Umwelt- und Naturschutz“ dargestellten Daten stellen eine Momentaufnahme dar und zeigen nicht die langjährige Nutzung des Gebietes. Angaben zur Fauna sind unvollständig, einige Aussagen und Schlussfolgerungen widersprüchlich und z.T. unzutreffend. Deshalb ist das Gutachten in diesen Punkten nicht nachvollziehbar und nicht plausibel.
Ein Schutz der Umwelt und Natur dieses sensiblen und besonders konfliktreichen Gebietes, insbesondere von Individuen und gesunden Populationen speziell der Wildkatze, der Spechten, Sperlingskauz oder Waldschnepfedurch entsprechende Maßnahmen ist nicht zu erkennen. Eine angemessene Methodik zum Nachweis eines potenziellen Restvorkommen des Haselhuhns wurde nicht angewandt.
Infolgedessen
- fordern die Naturschutzverbände eine Darstellung der einzelnen Abschnitte der Wegetrassen mit den dorterforderlichen Ausbaumaßnahmen (entsprechend der Praxis in anderen Verfahren)
- lehnen die Naturschutzverbände aufgrund des Lebensraumverlustes für bedrohte Tierarten bzw. wegen fehlender Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt der Populationsgröße eine Ausweisung von Windkraft im sensiblen Waldbereich Kuhweide/ Eilper Berg ab und erwartet diese entlang stark vorbelasteter Flächen wieAutobahnen und in Gewerbegebieten
- sehen die Naturschutzverbände beim Betrieb der Windkraftanlagen an diesem Standort den §44 Abs. 1 Nr. 2BNatSchG (Störungsverbot) vor allem hinsichtlich der Wildkatze als erfüllt an
- sprechen sich die Naturschutzverbände ohne Durchführung einer UVP gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Windkraft am o.g. Standort aus
- fordern die Naturschutzverbände wenigstens die Minderung der bau- und betriebsbedingtenBeeinträchtigungen und der irreversiblen Bodenschädigungen durch Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen. Kleiner dimensionierte Anlagen verursachen deutlich weniger Schäden im Wald (s. Windkraftanlagen bei Veserde).
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
HANDSCHUH, M. (2021): Das westliche Haselhuhn (Tetrastes bonasia rhenana) im Naturschutzgroßprojekt „Bänderdes Lebens im Hunsrück“. Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
RICHARZ K. (2012): Gefahr für die Artenvielfalt – Situation und Handlungsbedarf
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT (2016): Vogelzugintensität und Anzahl Kollisionsopfer an Windenergieanlagen am Standort Le Peuchapatte (JU).
SWR Wissen (2022): Windkraft ohne Vogelsterben – Geht das? BADEN-WÜRTTEMBERG (2023): https://www.baden-
wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/massnahmenplan-auerhuhn- aktualisiert-und-in-kraft-gesetzt-1
12. Oktober 2023 - Auf einen Antrag der SL Windenergie GmbH (Gladbeck) hin erteilte die Stadt Hagen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen am
Stoppelberg in Hagen. Die sich dagegen richtenden Klagen des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband NRW e.V. (NABU NRW), konnten nun durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
beendet werden.
Der Rechtsstreit konnte einvernehmlich beigelegt werden, nachdem es den Parteien gelungen war, sich im Rahmen sowohl intensiver als auch respektvoller Verhandlungen auf Maßnahmen zum Schutz des
kollisionsgefährdeten Rotmilans zu verständigen. Das Maßnahmenpaket besteht aus zwei Komponenten und bietet durchaus das Potential auch in anderen Konfliktfällen als Grundlage zu
dienen.
Da sich zwei Windenergieanlagen im Nahbereich unter 500m zum Brutplatz befinden, werden diese in Brutzeiträumen mit besonders hoher Flugaktivität zeitweise abgeschaltet wobei sowohl die Tageszeit
als auch die Witterung Berücksichtigung finden werden. Durch diese recht neue Herangehensweise wird der Ertragsverlust der Windenergieanlagen deutlich reduziert und stellt für den Betreiber eine
hinnehmbare Belastung dar.
Die zweite Maßnahme stellt sicher, dass attraktive Nahrungsflächen für den Greifvogel während der gesamten Laufzeit der Windenergieanlagen in direkter Nähe zur Verfügung stehen, die zugleich auch
zahlreichen anderen Tierarten einen geeigneten Lebensraum bieten werden.
Angesichts des hierdurch erzielten Ausgleichs zwischen dem Interesse an einer regenerativen Energieerzeugung durch Windkraft und den Belangen des Biodiversitäts- und Artenschutzes bestand für den
NABU NRW keine Veranlassung mehr, die gerichtlichen Verfahren streitig fortzuführen.
Der von den Parteien beschrittene Weg ist beispielhaft und verdeutlicht anschaulich, dass bei allseits gutem Willen Lösungen gefunden werden können, die sowohl den forcierten Ausbau der
Windenergie ermöglichen, wie auch die Biodiversität der Natur verbessern.
(Quelle NABU NRW: https://nrw.nabu.de/news/2023/34040.html)
Für Rückfragen:
Dr. Heide Naderer, Vorsitzende NABU NRW, Tel. 0211-15 92 51-41,
Klaus Schulze Langenhorst, Geschäftsführer SL NaturEnergie, Tel. 02043/2065-0
Das Rotkehlchen kennt ein jeder, doch von der Existenz seiner Verwandten, den Braun-, Schwarz- oder Blaukehlchen, wissen die wenigsten, geschweige denn, man hat sie mal zu Gesicht bekommen. Das ist kein Wunder, denn sie sind allesamt selten geworden. Dennoch ist das Braunkehlchen nun schon zum zweiten Mal der „Vogel des Jahres“. Dessen große Sympathie bei den Naturfreunden zeigte sich bei der Online-Wahl, in der diese Vogelart deutlich vor seinen Konkurrenten lag.
Auch in Hagen sind die Mehlschwalben auf einem Tiefpunkt ihres Brutbestandes angelangt, der Absturz der Bestandszahlen ist bisher nicht beendet. Auch wenn nicht alle Brutplätze bekannt sein dürften, ist dennoch zu befürchten, dass aktuell weniger als 200 Paare im gesamten Stadtgebiet brüten.
Dies ist etwa die Zahl der Nester, die Mitte der 60er Jahre allein an einer ca. 300m langen Häuserfront in Hohenlimburg-Elsey gezählt werden konnte. Derart große Kolonien findet man heute in ganz Hagen nicht mehr, Kleinkolonien mit mehr als zehn Nestern sind schon die Ausnahme. Bei der dreijährigen Brutvogeluntersuchung zur Veröffentlichung zum Brutvogelbestand in Hagen schätzen die Vogelkundler des NABU, B.U.N.D. und Vogelschutzbund den Bestand bereits Ende der 90er Jahre auf nur noch auf 250 Brutpaare. Insgesamt geht der NABU-Hagen heute von einem Rückgang von 90% des ursprünglichen Bestandes vor 60 Jahren aus, der negative Trend scheint sich fortzusetzen.
Damit ist Hagen aber nicht allein: der Brutbestand in NRW wurde noch 2016 als „häufig bis mäßig häufig“ eingestuft, doch der Langzeittrend verzeichnet einen „mäßig bis starken“ Rückgang in den letzten 25 Jahren, der Kurzzeittrend gar eine „sehr starke Abnahme“ von mehr als 50%. Deshalb ist die Mehlschwalbe auf der Liste bedrohter Vogelarten angekommen („Rote Liste“) und wurde in Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ eingestuft.
Für den Niedergang der Mehlschwalben gibt es nicht nur einen Grund. Da ist die Versiegelung der Landschaft zu nennen: keine Straße und kein Weg mehr ohne Asphaltierung, kaum noch gibt es Pfützen auf offenen Wegen, wo notwendiges Baumaterial für die Nester beschafft werden kann. Neben einer ständig ungünstigeren Art und Weise der Ausübung von Landwirtschaft mit einhergehendem Insektenmangel spielt bei der Mehlschwalbe auch die Art des modernen Gebäudebaus mit einer rapiden Verschlechterung der Nistplatzsituation eine Rolle. Dazu kommt – wie der NABU in seinem Online-Artenportrait „Mehlschwalbe“ ausdrücklich festhält – zusätzlich auch noch die bewusste Zerstörung der Nester durch Eigentümer oder Bewohner von Häusern hinzu. Dies geschieht auch in Hagen: Anwohner berichteten, dass in Eilpe bei Dachrenovierungsarbeiten die Mehlschwalbennestlinge auf die Straße stürzten, andernorts wurden Nester während der Brutzeit mit Dachlatten abgeschlagen.
Die Folge dieser Belastungen ist eine zu niedrige Reproduktionsrate, d. h. „unterm Strich“ sterben mehr Mehlschwalben als in der Brutzeit aufgezogen werden können. Auf Dauer führt dies zum Aussterben einer Vogelart. Deshalb ist es mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern der gesamten EU strafrechtlich verboten, Schwalbennester oder -gelege zu beschädigen oder zu zerstören. In Nordrhein-Westfalen beträgt das Bußgeld für eine solche Tat bis zu 10.000 €.
Früher galten Schwalben bei uns als Glücksbringer, dies ist heute noch in Japan so: dort wo Schwalben brüten, bleibt das Haus vor Unheil bewahrt. Die Zerstörung von Nestern hat wohl seinen Grund in einer veränderten, zweifelhaften Sauberkeitsvorstellung von Außenfassaden. In der letzten Woche der Brutzeit geben die Jungvögel ihren Kot nach außen ab, so dass bei ungünstigem Wind die Wand beschmutzt werden kann, doch die Verschmutzung hält sich in Grenzen und wird an schwalbenfreundlichen Häusern mit „Schwalbenbrettchen“ vermieden, die so unter die Nester montiert werden, dass noch ein freier Anflug zur Fütterung möglich ist. Es ist erschreckend, dass der Erhalt der Mehlschwalbe inzwischen von Naturschutzmaßnahmen wie diesen abhängig ist, doch ist der Schutz der Nester – insbesondere der natürlichen Nester – von enormer Bedeutung.
Was kann jeder zum Schutz der Mehlschwalben tun?
- helfen, den Restbestand zu schützen, damit sich der Brutbestand erholen kann, hier zählt jede erfolgreiche Brut
- die Nachbarn davon überzeugen, Nester zu erhalten und über die Bedeutung der Schwalben für den Naturhaushalt informieren, aber auch über deren strengen Schutz sowohl in der BRD als auch im EU-Recht (Strafbarkeit der Vernichtung von Nestern)
Wahrscheinlich sind dem NABU-Hagen nicht alle Neststandorte des Stadtgebietes bekannt, was aber notwendig wäre, um die Entwicklung der Hagener Mehlschwalben gut einschätzen zu können. Deshalb möchten wir möglichst alle aktuellen Brutplätze des Stadtgebietes erfassen und bitten um Hinweise zu Niststandorten.
Informieren Sie uns bitte über folgende Umstände gefundener Mehlschwalbennester in 2023:
1 Datum, Straße, Hausnummer
2 Anzahl aller Nester (auch alte, beschädigte oder Spuren alter Nester)
3 Anzahl der Nester, aus denen Mehlschwalben herausschauen, aus- oder einfliegen
Mehlschwalbennester melden kann man online hier oder per Post: NABU-Hagen, Haus Busch 2, 58099 Hagen.
Bericht von Andreas Welzel und Jens Plümpe
Mit dem Weltwassertag erinnern die Vereinten Nationen (VN) seit 1992 alljährlich an die Bedeutung von Wasser als der essenziellsten Ressource allen Lebens. In diesem Jahr steht der internationale Tag des Wassers unter dem Motto "Accelerating Change", also den Wandel beschleunigen.
Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle Menschen bis 2030 ist eines der 17 Ziele der UN für nachhaltige Entwicklung. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, wird ab dem Weltwassertag in New York verhandelt.
„Den Wandel beschleunigen“ ist auf nationaler, auf Länderebene und in der Stadt Hagen genau so wichtig wie weltweit. Die letzten Jahre haben nur allzu deutlich gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels uns schneller einholen als erwartet. Dürre und Hochwasser sind die Folge und wir brauchen nicht sehr viel Fantasie, um uns vorzustellen, wie es weitergehen könnte, wenn die Temperaturen noch weiter steigen.
Die Wälder in und um Hagen sprechen eine deutliche Sprache. Ausgetrocknete Bäche und Teiche, massiv zurückgehende Amphibienpopulationen sind nur einige sichtbare Folgen für unsere Gewässer und die damit verbundene Artenvielfalt. Die Folgen des Hochwassers 2021 sind noch überall in der Stadt spürbar.
Damit unsere Bäche auch in Zukunft noch Wasser führen und damit unschätzbare Lebensräume bieten, müssen wir das Wasser in der Landschaft halten. Wie geht das?
• Wälder rasch wieder aufforsten. Gräben anlegen entlang der Hänge, damit die jungen Bäume genügend Wasser zum Anwachsen haben.
• Flächen entsiegeln. Von Asphaltflächen und Dächern läuft Wasser ungebremst ab.
• Wasserspeicherflächen in der Stadt z.B. in Grünflächen und Parks anlegen, um Regenwasser zurückzuhalten. Tümpel und Teiche wiederherstellen und neu anlegen.
• Für Neubaugebiete Nassdächer und Zisternen vorschreiben. Zisternen nachrüsten wo möglich.
• Bäume, Grünflächen erhalten und neu anlegen.
• Bäche und Flüsse renaturieren. Raum bieten, mit Laufverlängerungen und Aufweitungen Fließgeschwindigkeiten verringern und Wasserrückhalt ermöglichen. Mit unterschiedlichen Breiten und Tiefen Rückzugsräume für Tiere im Wasser schaffen oder sich entwickeln lassen.
• Wasser sparen. Gärten müssen nicht mit Trinkwasser gegossen werden. Platz für eine Regentonne gibt es fast überall. Pools können mit Zisternenwasser gefüllt werden, falls überhaupt sinnvoll. Nur volle Wasch- und Spülmaschinen laufen lassen. Kurz duschen oder auch mal den Waschlappen benutzen. Das spart gleichzeitig Energie.
Bericht von Monika Raschke
Am vergangenen Samstag stand für unsere engagierten Freiwilligen mal wieder der monatliche Arbeitseinsatz auf dem Tagesplan. Dieser Einsatz knüpfte in gewisser Weise an den vorherigen Arbeitseinsatz im Januar an, bei dem die vorhandenen Vogelnistkästen auf der Obstwiese in Garenfeld gereinigt wurden. Es fiel dabei auf, dass bei einem Nistkasten die Klappe fehlte und dass auf der Obstwiese generell noch Potenzial für einige weitere Nistkästen vorhanden war. Dies wurde bei der Planung für den folgenden Arbeitseinsatz berücksichtigt und so packten unsere Freiwilligen Deckel, Nistkästen, Hammer und Befestigungsmaterial ein und machten sich auf den Weg zur Obstwiese, um den Plan in die Tat umzusetzen. Unterstützt wurden sie dabei von Hundedame Molly.
Bei anfangs widrigen Wetterumständen wurde sich an die Arbeit gemacht, die Nistkästen an den Bäumen der Obstwiese anzubringen. Beim Aufhängen eines Nistkastens gibt es einige Vorkehrungen zu berücksichtigen, wie z.B. die Anbringhöhe, die Abstände der einzelnen Kästen zueinander oder auch die Ausrichtung des Einflugloches. So sollten Nistkästen am besten in zwei bis drei Metern Höhe aufgehangen werden, die Schlaufe bzw. der Bügel sollte dabei um einen Ast gewickelt oder mithilfe eines rostfreien Aluminiumnagels am Baum angebracht werden. Idealerweise sollte das Einflugloch nicht zur Wetter- (Westen) oder prallen Sonnenseite (Süden) hin ausgerichtet werden, also im besten Fall nach Osten oder Südosten. Auch sollte beachtet werden, dass nicht zuviele Kästen gleicher Bauart in unmittelbarer Nähe zueinander angebracht werden, es sei denn es handelt sich um Kästen für Koloniebrüter.
Die Obstwiese in Garenfeld ist nun um elf Nistkästen reicher, die gewiss einigen Vögeln, wie zum Beispiel Meisen, einen attraktiven Platz zum Brüten bieten werden. Auch die Klappe des beschädigten Nistkastens wurde erneuert und so kann die Brutsaison auf der Obstwiese Garenfeld beginnen!
Bericht: Tomasz Mieczkowski
Diesen Monat fand bereits am 01. das Aktiventreffen unseres Hagener NABU Stadtverbandes statt. In gemütlicher Runde wurden einige interessante Themen und geplante Aktivitäten besprochen, darunter unsere Arbeitseinsätze, anstehende Veranstaltungen und der diesjährige Tag der Artenvielfalt.
Eines der Hauptthemen des Aktiventreffens war die Obstwiese in Garenfeld. Dort fand vor einigen Tagen unser letzter Arbeitseinsatz statt, bei dem unsere engagierten Freiwilligen die dortigen Brutvogelnistkästen reinigten. Dabei fiel auf, dass noch Platz für die Anbringung weiterer Nistkästen vorhanden ist und es wurde beschlossen, dies in unserem nächsten Arbeitseinsatz am 25.02.2023 in die Tat umzusetzen.
Auch der Tag der Artenvielfalt, der von der Biologischen Station Hagen am 03.06.2023 ausgetragen wird, war ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung, da unser Stadtverband dort auch mit einem Stand vertreten sein wird und ein kleines Programm bieten möchte.
Unsere Aktiventreffen sind gesellige und offene Runden, bei denen jeder mitmachen kann, der am NABU oder allgemein Naturschutz interessiert ist, also schaut doch einfach mal vorbei! Die Treffen finden jeden ersten Mittwoch im Monat in der Biologischen Station Hagen statt. Beginn ist um 19 Uhr.
Bericht: Tomasz Mieczkowski
Der NABU Stadtverband Hagen übte sich in tierischer Forensik, als am vergangenen Wochenende in der Biologischen Station Hagen ein Workshop zum Thema Eulengewölleanalyse stattfand, unter der Leitung von Ornithologe Andreas Welzel.
Als Gewölle bezeichnet man einen Speiballen, der aus unverdaulichen Überresten von Beutetieren und anderer Nahrung besteht und der von vielen Vogelarten zwischen ihren Mahlzeiten herausgewürgt wird. Die Analyse jener Gewölle bietet interessante und vielfältige wissenschaftliche Erkenntnisse, nicht nur was den Speiseplan der jeweiligen Vögel angeht, sondern auch die Biodiversität in bestimmten Gebieten. So lassen sich Rückschlüsse zum Vorkommen anderer Tiere, wie beispielsweise Mäusen oder Insektenfressern ziehen, die durch die Analyse der Überreste festgestellt und bestimmt werden können. Der Speiseplan eines Vogels, in unserem Fall einer Schleiereule, verrät vieles über die Beutetiervorkommen in der jeweiligen Umgebung und so lud der NABU Stadtverband Hagen dazu ein, diese Thematik mal ein wenig genauer unter die Lupe zu nehmen, im wahrsten Sinne des Wortes.
Zu Beginn beleuchtete Andreas Welzel in einem kurzen Vortrag einige theoretische Hintergründe der Gewölleanalyse und der Bestimmung und Unterscheidung der Gewölle verschiedener Eulenarten, sowie der Beutetiere, wie zum Beispiel verschiedener Arten von Mäusen. Dabei wurden speziell die beiden Säugetierordnungen Nagetiere und Insektenfresser thematisiert, mit einigen untergeordneten Familien und Arten, da diese zu den häufigsten Beutetieren der Schleiereule gehören. Ebenso wurden einige anatomische Aspekte verschiedener Beutetierarten behandelt, wie Schädelform und Beschaffenheit der Zähne, die bei der Bestimmung der Art hilfreich sind. Anhand dieser kleinen Einführung, erhielten die interessierten Kursteilnehmer einen kleinen Vorgeschmack auf die anschließende Gewölleanalyse.
Dann ging es ans Eingemachte! Buchstäblich sozusagen, denn die zuvor eingefrorenen Gewölle setzten sich letzten Endes aus Mahlzeiten einiger Schleiereulen zusammen. Es galt zunächst die kleinen klümpchenförmigen Gebilde zu öffnen und auf Knochen und insbesondere Schädel zu untersuchen. Gerade die Schädel mit ihren Zahnstrukturen lieferten verlässliche Informationen zur Bestimmung der vorliegenden Art, und so wurden zusammengehörende Ober- und Unterkiefer herausgesucht und gesäubert. Anhand des zuvor vermitteltem theoretischen Wissens, konnte man sich daraufhin an die Bestimmung der Art machen, indem man strukturiert Schädel- und Kieferform untersuchte, Zähne und Zahnreihen auf Form und Maße prüfte und auch ein Auge auf einige filigrane artenspezifische Details warf. Nach und nach erhielt man Aufschluss darüber, mit was für einem Beutetier es man gerade zu tun hatte und bei der Veranstaltung wurde eine vielzahl verschiedener Beutetiere bestimmt.
So ließ sich feststellen, dass unsere Schleiereulen einen recht breit gefächerten Speiseplan hatten, der ebenfalls aufzeigte, welche verschiedenen Beutetiere in der Umgebung anzutreffen sind. Alles in allem war dies ein sehr interessanter und lehrreicher Workshop, bei dem die Kursteilnehmer aktiv auf ihre Kosten kamen und viele spannende Erkenntnisse mit nach Hause nahmen.
Bericht: Tomasz Mieczkowski
Fotos: Fabian Gärtner & Tomasz Mieczkowski
Auf der Info-Heft-Seite ist die Ausgabe 2022 jetzt als PDF-Version zum Download verfügbar.
Am letzten Wochenende des Novembers fand in Soest ein zweitägiges Seminar zum Thema Fairpachten statt. Das Projekt Fairpachten wurde von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Grundeigentümer, die ihre Landflächen für landwirtschaftliche Zwecke verpachten und dabei etwas zum Naturschutz beitragen möchten, kompetent und individuell über verschiedene Naturschutzmaßnahmen zu beraten. Dabei stehen die Wünsche und Vorstellungen des Verpächters im Fokus und es wird gemeinsam darüber entschieden, welche Maßnahmen zu welchem Maß bei den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten sinnvoll sind. Die Palette der Maßnahmen ist dabei sehr vielfältig und modular anwendbar und sie gewährleistet effektiven Naturschutz, der Hand in Hand mit landwirtschaftlichen Aspekten funktioniert und der von Wildkräutern, Insekten, Vögeln und Co. dankbar angenommen wird.
In einem anschaulichen und interaktiven Vortrag, boten Seminarleiterinnen und Beraterinnen Karoline Brandt und Linda Trein einen Einblick in das Konzept rund ums Fairpachten. Dabei wurden der Hintergrund und das Ziel des Projektes beleuchtet, landwirtschaftsbezogene Naturschutzmaßnahmen vorgestellt und beispielhafte Pachtverfahren und Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso wurde in gemütlicher Runde viel Platz für Diskussionen und Austausch gelassen, was das Seminar zusätzlich angenehm abrundete und zum Mitmachen animierte. Alles in allem war es eine sehr gelungene und lehrreiche Veranstaltung, die bei den interessierten Kursteilnehmern gut ankam und sie gewiss für weitere Tätigkeiten in der Richtung begeisterte.
Weitere Informationen findet ihr unter www.fairpachten.org oder per Kontakt über Tel.: 0302849841844 oder E-Mail: fairpachten@nabu.de. Solltet ihr Interesse an einem Beratungsangebot oder auch an einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei Fairpachten haben, so nehmt gerne Kontakt auf!
Bericht: Tomasz Mieczkowski
Video von kopter-hagen.de
Am Wochende vom 13. bis zum 15. Mai war es mal wieder soweit: Der NABU verkündete die 18. "Stunde der Gartenvögel" und lud interessierte Naturfreunde dazu ein, eine Stunde lang das gefiederte Treiben im heimischen Garten zu beobachten und die Ergebnisse zu notieren. Die mitgeteilten Ergebnisse werden anschließend zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet, um Entwicklungen und tendenzielle Veränderungen der jeweils lokalen Vogelbestände zu erfassen und zu dokumentieren. So lässt sich beispielsweise festellen, ob Populationen bestimmter Vogelarten stabil bleiben oder doch zu- oder abnehmen.
Zu diesem Anlass hat der Hagener Stadtverband des NABU eine gemeinsame Beobachtungsstunde am Dünningsbruch organisiert. Der Dünningsbruch stellt eine grüne Insel mitten in Hagen dar, welche mit ihren zwei Wiesenflächen und einem zu einem großen Teil wildbelassenen Mischwald eine ökologisch wertvolle Vielfalt an Pflanzen- und Tierbeständen bietet. Oftmals waren Teile dieses Gebietes bereits Gegenstand von Gesprächen über Bebauungsprojekte, welche immer wieder mal aufgegriffen wurden. Glücklicherweise kam es bisher noch nicht zu konkreten Baumaßnahmen oder -plänen, allerdings sind diese Gespräche auch noch nicht ganz vom Tisch.
Nun ist dies also ein idealer Ort, um die ansässige Vogelwelt mal ein wenig unter die Lupe zu nehmen!
Bei einladend sonnigem Wetter am Samstagnachmittag startete unsere kleine Gruppe, unter der Leitung des Herrn Fabian Gärtner, die Beobachtungsexkursion, ausgerüstet mit Fernglas, Spektiv und Bestimmungsbuch / -app. Vom Parkplatz der Fachhochschule Hagen aus, führte der Weg auf ein Wiesenstück des Dünningsbruchs, wo die Vogelbeobachtung stattfand. Eine Stunde lang wurde beobachtet und neben den "üblichen Verdächtigen" wie Amsel, Ringeltaube oder Kohlmeise, konnten auch einige Blicke auf andere, vielleicht nicht ganz so geläufige schöne Vögel geworfen werden, wie zum Beispiel den Stieglitz, Grünspecht oder Rotmilan. Auch die akustische Wahrnehmung und die Unterscheidung und Bestimmung der verschiedenen Vogelrufe und -gesänge spielten eine wichtige Rolle. So ließ sich ein kleiner Einblick in die Vogelwelt des Dünningsbruchs finden und so ganz nebenbei konnte man noch ein wenig zum Thema der Ornithologie dazulernen, denn die fachliche Anleitung und die heiteren und freundlichen Gespräche der Teilnehmer hinterließen gewiss ihre Spuren und rundeten die gemeinsame Beobachtung angenehm ab.
Die Ergebnisse wurden dem NABU mitgeteilt und werden schon bald veröffentlicht. Bis zum 23.05.2022 dürfen Beobachtungen zur Stunde der Gartenvögel noch nachgereicht werden.
Ergebnisse der Beobachtungsstunde am Dünningsbruch am 14.05.2022 zwischen 14:00 – 15:00:
Grünspecht x 1
Singdrossel x 1
Mönchsgrasmücke x 2
Elster x 2
Ringeltaube x 2
Zilpzalp x 2
Dohle x 3
Rabenkrähe x 3
Kohlmeise x 1
Rotmilan x 1
Stieglitz x 5
Amsel x 2
Mauersegler x6
Star x 1
Bericht: Tomasz Mieczkowski
Es wurden der Wald und der halboffene Bereich begangen und untersucht.
Von Monika Raschke
Alternativ bei Zoom eingeben:
Meeting-ID: 645 1706 0758
Passwort: Wolf22
Von Monika Raschke
In der letzten Zeit haben mehrere Krisen oder Katastrophen Hagen und seine Umgebung getroffen.
Alle Vorkommnisse könnten auch ohne Klimawandel auftreten. Allerdings erhöht der Klimawandel die Auftretenswahrscheinlichkeit von längeren Trockenphasen und extremen Hochwasserereignissen, z.B. werden Niederschläge mit der in Hagen erlebten Intensität bei der derzeitigen Erwärmung von rd. 1,5 Grad nach Aussage der Wissenschaft bis zu 19mal häufiger auftreten...
Vom 6. bis 9. Januar 2022 findet zum zwölften Mal die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der NABU und sein bayerischer Partner Landesbund für Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreund*innen auf, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Im Mittelpunkt der Aktion stehen vertraute und oft weit verbreitete Vogelarten wie Meisen, Finken, Rotkehlchen und Spatzen.
Von Stephan Sallermann
In Hagen Halden zeigten Schwanzmeisen ein recht ungewöhnliches Verhalten:
Vom 4.3.2020 bis zum 6.4.20 wurde von einem Paar Schwanzmeisen ein Nest gebaut. Es wurde ein kletternder Cotoneasterbusch (Cotoneaster horizontalis) gewählt, der an einem Gebäude wächst. Standort in nord-östlicher Exposition. Der Nestbau dauerte gut einen Monat lang! Durch anhaltende Trockenheit in jenem Jahr, blieb der Busch jedoch sehr lange unbelaubt. Das Nest befand sich somit recht offen und ungeschützt an dem Standort. Vielleicht zu offen für die Vögel. Sie verschwanden und kamen nicht mehr zurück...
Von Monika Raschke
In diesem Jahr steht der Weltwassertag unter dem Motto „Valuing Water“ – „Wasser wertschätzen“.
Die UN als Initiatorin der internationalen Wasserdekade hat dieses Motto gewählt, damit sich jede und jeder bewusst macht, welchen Wert das Wasser für sie oder ihn hat. Wasser ist nicht nur Lebensgrundlage, sondern auch Lebensraum, Erholung, Erfrischung…
Von Stephan Sallermann
In unserer heimischen Natur gibt es nur wenige kletternde Pflanzenarten. Diese haben aber alle für sich einen besonderen Wert für unseren Naturhaushalt. Da sind die Waldrebe (Clematis citalba) und das Waldgeißblatt (Lonicera periclemenum) als schlingende Arten und der Efeu (Hedera helix), der als einzige mitteleuropäische Art mit den Wurzeln klettert. Unter entsprechenden Bedingungen ist auch unsere Hundsrose (Rosa canina) in der Lage in einem großen Gehölz einige Meter hoch zu ranken. In diesem Bericht möchte ich in einem kurzen Bericht einmal auf den Efeu eingehen.
Von Stephan Sallermann
Ich selbst beschäftige mich jetzt seit etwa 50 Jahren mit dem Thema. Die allgemeine Meinung dazu war bis in die 1990er Jahren recht konsequent, wenn man schon füttert, dann nur im Winter. Ansonsten müssen die Vögel ihre Nahrung selbst in der freien Natur finden. Selbst das war aber auch unter Vogelfreunden schon vor 50 Jahren umstritten. Es gab immer Naturfreunde, die es stets besser fanden, dass viele Geld, das für den Futterkauf verwendet wird, besser in direkten Lebensraumschutz zu investieren.
[...]
Erst aus dem Verordnungstextentwurf ist zu entnehmen, dass die vorherige Festsetzung aus 2003 aufgehoben wird. Wir schlagen vor, den Anlass für eine Neufestsetzung von Überschwemmungsgebieten bereits in den Erläuterungsbericht aufzunehmen.
[...]
(Auf die Hummel klicken um zur Homepage der Initiative zu gelangen)
Die drei großen nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund (NABU)
rufen unter dem Slogan „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ alle Bürger*innen in Nordrhein-Westfalen dazu auf, mit ihrer Unterschrift ein deutliches Signal für notwendige Maßnahmen zum Erhalt
der Artenvielfalt in NRW zu setzen.
Ende Januar hatten BUND, LNU und NABU die „Volksinitiative Artenvielfalt“ angekündigt, der Start musste Corona-bedingt verschoben werden. Ziel der Volksinitiative ist es, den Handlungsdruck und
den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach dem Schutz der biologischen Vielfalt zu dokumentieren und das Land so zu mehr Natur- und Artenschutz zu bewegen. Denn trotz dramatischen Rückgangs
vieler Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten zeigt die Landesregierung bisher keinerlei Ansätze für eine konsequente Naturschutzpolitik und auch auf kommunaler Ebene ist der Schutz von Natur und
Umwelt nicht handlungsleitend.
Quelle: NABU NRW
03.06.2020 - Neuer Artikel: Klimawandel: Bedeutung für die Artenvielfalt in Gewässern und Auen
Klimawandel: Steigende Temperaturen, Dürren mit sinkenden Grundwasserständen, verheerende Stürme und sintflutartige Niederschläge.
Die Klimaskeptiker werden mit den Schultern zucken und sagen: Alles schon mal dagewesen z.B. in der letzten Warmzeit. Und was ist passiert? Die Natur hat sich halt angepasst. Das wird sie jetzt auch tun.
Tut sie auch. Trotzdem sind die Folgen zum Teil andere...
Von Monika Raschke
Mehr zur Turteltaube gibt es auf unserer -> Hauptseite.
30.05.2019 - Neuer Artikel: Rückblick auf die Vogelstimmenwanderung am 2019-05-12
Von Stephan Sallermann
23.03.2019 - Neuer Artikel: Internationaler Tag des Wassers am 22. März
Für die Zeit vom 22. März 2018 bis zum März 2028 haben die Vereinten Nationen die internationale Wasserdekade ausgerufen.
Von Monika Raschke
03.02.2019 - Neuer Artikel: Der Wolf in Deutschland und Europa
Der Wolf hat sich wieder in Deutschland angesiedelt. Eine sehr kontroverse Diskussion ist nun im Gange. Der Naturschutz ist begeistert, und die Landwirte haben Angst um Ihr Weidetiere.
Eine Betrachtung von Stephan Sallermann
07.11.2018 - Neuer Artikel: Die Volme
Hagen nennt sich gerne selbst „die Volmestadt“. Wenn man als Bürgerin oder Bürger aber genau hinschaut, wendet die Stadt dem Fluss meist den Rücken zu.
Von Monika Raschke
22.10.2018 - Neuer Artikel: Niedrigwasser
Niedrigwasser in Bächen und Flüssen bedeutet enormen Stress für die Gewässerbewohner. Gerade Fische und Kleintiere in Mittelgebirgsbächen sind auf kühles, sauerstoffreiches Wasser angewiesen.
Von Monika Raschke
02.10.2018 - Neuer Artikel:
Rückblick auf das Herbstfest der Biostation
Von Stephan Sallermann
08.05.2018 - Neuer Artikel:
Rückblick auf die Vogelstimmenwanderung rund um Holthausen
Von Stephan Sallermann
24.04.2018 - Neuer Artikel:
Die Stadt Hagen besitzt so viele Flüsse und Bäche, wie nur wenige der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Alleine die größten - Ruhr, Lenne, Volme und Ennepe - sind ein Pfund, mit dem die Stadt wuchern kann.
Von Monika Raschke
24.04.2018 - Neuer Artikel:
Was macht ein gutes Gewässer aus
Entscheidend für diese Frage ist die Lebensgemeinschaft des Gewässers. Wenn sie intakt ist, ist die Gewässerwelt in Ordnung.
Die Lebensgemeinschaft im Gewässer besitzt eine ungeheure Vielfalt. Sie besteht aus einem fein abgestimmten System aus pflanzlichen und tierischen Organismen, die alle ihr Lebensumfeld – ihr Habitat – und ihre Nahrungsgrundlage benötigen.
Von Monika Raschke
24.04.2018 - Neuer Artikel:
Flüsse und Bäche werden bundesweit in sogenannte Fließgewässertypen eingeteilt.
Diese Einteilung orientiert sich zunächst an den Naturräumen in Deutschland. Naturgemäß sind die Arten z. B. in alpinen Bächen andere als in Moor- oder Sandbächen. Ein weiteres Kriterium ist die Beschaffenheit des Untergrundes und der Gewässersohle. Fachleute bezeichnen das Sohlmaterial als Substrat.
Von Monika Raschke
09.04.2018 - Neuer Artikel:
Entgegen verschiedenster Meldungen in den unterschiedlichsten Medien beabsichtigt der NABU Hagen und Deutschland auf keinen Fall freilaufende Hauskatzen einzuschläfern (April 2018). Obwohl klar ist, dass freilaufende Katzen Vögel und Fledermäuse jagen und auch Schäden an freilebenden Tierbeständen anrichten, ist das nicht vorgesehen.
Von Stephan Sallermann
22.03.2018 - Neuer Artikel:
Seit der Weltkonferenz "Umwelt und Entwicklung" 1992 in Rio wird der Weltwassertag jährlich am 22. März begangen. 2018 steht er unter dem Motto "Nature for Water“.
Von Monika Raschke
11.02.2018 - Neuer Artikel:
Ökologische Verarmung deutscher Gartenanlagen
Ansätze zur Planung pflegeleichter moderner Gartenanlagen mit pflegeextensiven Aspekten, als Kompromiss zur absoluten Sterilität aus der Sicht eines Landschaftsarchitekten.
Von Stephan Sallermann
Hagen besitzt mit seinen großen zusammenhängenden Wäldern einen Naturschatz von ganz besonderem Wert. Große Teile davon sind ungewöhnlich naturnah ausgebildet. Das gilt besonders für sehr große Bereiche, die der Stadt Hagen, also uns Bürgern gehören. Aber auch sehr viele Flächen die der Regionalverband Ruhrgebiet und die privaten Waldbauern besitzen können sich in dieser Hinsicht sehen lassen. Dass das so ist liegt zum einem an der umsichtigen Bewirtschaftung durch die Besitzer.
[...]
Es ist vorgesehen ein älteres Gebäude abzureißen, um auf diesem Grundstück ein Neues zu errichten.
Das Bauvorhaben findet in Hagen-Halden statt, einem Vorort. Das Grundstück befindet sich an der Hauptdorfstraße, die noch einen recht dörflichen Charakter aufweist. Das Bild der Bebauung stellt sich aufgelockert dar und die Gebäude halten sich nicht unbedingt an strenge Baulinien. Die Grundstücke sind teilweise ungewöhnlich groß. Die Grundfläche der Häuser steht im Verhältnis zum Gesamtgrundstück oft stärker als üblich zurück.
[...]